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Kinderschutzstelle

Kind auf einer Schaukel

© photocase/kallejipp

Unsere Aufgaben

  • Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für Privatpersonen und Institutionen
  • Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (§ 8 a Abs. 1 SGB VIII)
  • Intervention bei Kindeswohlgefährdung in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialen Dienst, Einrichtungen der Gesundheitshilfe, der Polizei und dem Familiengericht


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