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Wohnraumförderung

Damit aus Mieter*innen Eigentümer*innen werden

Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. (Ehe-)Paare, Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind und schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen können dafür ein zinsloses Darlehen der L-Bank in Anspruch nehmen. Die Stadt Ulm ist der örtliche Ansprechpartner, bei dem das Förderdarlehen beantragt werden kann.

Wer einen Antrag stellen will, darf bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten und muss das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt. Das Land fördert neben dem Neubau auch den Erwerb bestehenden Wohnraums, aber auch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraums entsteht.

Die Zinsbindung beträgt 15 Jahre, der Tilgungssatz 2,25 Prozent. Die Zuschüsse der KfW im Neubau für einen Energiestandard ab KfW Effizienzhaus 55 werden ebenfalls gewährt.

Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dieses gilt nämlich auch für Kinder, die innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen.

L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg  

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW
               
Ebenso finden Sie alle wichtigen Informationen im Service-Portal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de.

Die Wohnraumförderungsstelle der Stadt Ulm erteilt Auskünfte und steht Ihnen für Ihr konkretes Vorhaben beratend zur Seite. Ebenso übernimmt sie die Prüfung des Antrags hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und die Weiterleitung an die L-Bank nach Karlsruhe.

Die Wohnraumförderungsstelle ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie innerhalb des Stadtkreises Ulm für
Maßnahmen von

            eigengenutztem Wohneigentum und für den
            Mietwohnungsbau

zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse beantragen möchten. Aufgrund der Komplexität der Materie wird empfohlen, die Beratung der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Ulm in Anspruch zu nehmen.

Die Beratung ist kostenlos. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.