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Anliegerverpflichtung

Welche Verpflichtung tragen Sie als Anwohner?

Als Anlieger sind Sie verpflichtet:

  • Am Grundstück vorhandene Gehwegflächen sind laut verbindlicher Satzung werktags von 07.00 Uhr bis 20.30 Uhr und sonntags von 08.30 Uhr bis 20.30 Uhr so zu räumen, dass ein möglichst gefahrloser und fließender Fußgängerverkehr möglich ist.
  • Schneeanhäufungen, Schnee- und Eisglätte sowie auftauendes Eis sind also zu entfernen.
  • Diese Anliegerpflichten gelten auch in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen ohne separate Gehwegfläche.

Weitere Informationen finden Sie bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Ulm.