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Verkehrswertgutachten

Straßenraum Frauenstraße

Es ist die Aufgabe des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Daneben erstattet er auch Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Diese können als Basis z.B. für Ankauf- oder Verkauf einer Immobilie, Erbauseinandersetzungen, Beleihungen, Vermögensauseinandersetzungen, Zwangsversteigerung oder aus anderen Gründen dienen. Im Rahmen des Gutachtens wird der aktuelle Verkehrswert (=Marktwert) einer Immobilie ermittelt.

Eine Verkehrswertermittlung für folgendes ist denkbar:
  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • personenbezogene Rechte (Nießbrauch, Wohnungsrecht)
  • grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen
Die Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt. Hierzu steht das Antragsformular Verkehrswertgutachten (Gutachterausschuss) (0,14 MB, pdf)zur Verfügung.