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Förderung Kinder- und Jugendtheater

Kinder und Jugendliche begeistern für die Bretter, die die Welt bedeuten – und dafür, was auf diesen Brettern künstlerisch ausgedrückt werden kann. Dies ist eines der Ziele der städtischen Förderung im Bereich Kinder- und Jugendtheater. Besonders wichtig für eine Förderung sind zudem eine klare künstlerische Zielsetzung, überzeugende handwerkliche Qualität sowie bereichernde Erfahrungen für ein junges Theaterpublikum.

Jeweils für ein Kalenderjahr fördert die Stadt Ulm künstlerische Projekte im Bereich Kinder- und Jugendtheater. Daneben besteht die Möglichkeit auf mehrjährige institutionelle Förderung für die längerfristige Arbeit von Gruppierungen, Ensembles oder Vereinen sowie Einzelpersonen.

Die Antragsfrist für die Projektförderung 2024 ist bereits abgelaufen.

Sie brauchen finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt? Ende 2024 können wieder Anträge auf städtische Fördermittel gestellt werden.
Ein Muster zum Anschauen finden Sie rechts im Downloadbereich. Zu Ihrem Antrag müssen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen und mit einsenden. Hier müssen Sie alle geplanten Ausgaben und Einnahmen darstellen. Eine Vorlage dazu wird direkt im Antragsformular am Anfang des Ausfüllvorgangs bereitgestellt.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Erläuterungen in der Ausfüllhilfe, die Sie ebenfalls im Downloadbereich finden.


Über die Vergabe der Mittel entscheidet Anfang Februar ein Gremium aus Vertreter*innen der Gemeinderatsfraktionen der Stadt Ulm.
Alle Antragstellenden werden nach der Vergabeentscheidung per Mail informiert, ob und in welcher Höhe ihr Projekt gefördert wird.

Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie in den Förderrichtlinien Projektförderung Kinder- und Jugendtheater (0,12 MB, pdf)

Institutionelle Förderung

Die Förderung richtet sich an professionell arbeitende Projektgruppen, Vereine, gGmbHs oder Einzelpersonen, die ihre regelmäßige Arbeit seit mindestens drei Jahren unter Beweis gestellt haben. Gefördert werden qualitativ herausragende Ensembles bzw. Künstler*innen, die zusätzliche Akzente zum städtischen Theaterangebot setzen. Grundlage einer Bewerbung ist ein schlüssiges Konzept für die nächsten drei Jahre, das auch theaterpädagogische Vermittlungsangebote beinhaltet. Die Nutzung des Alten Theaters kann in der Bewerbung bedacht werden.

Die aktuelle Förderperiode läuft bis Ende 2025. Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen - es können keine Anträge mehr gestellt werden. Die nächste Möglichkeit zur Antragsstellung besteht wieder im Jahr 2025.

Grundsätzliche Informationen zur Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien institutionelle Förderung Kinder- und Jugendtheater (0,21 MB, pdf)