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Roxy Werkhalle

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SAM beim Donaubeben im Roxy

Die Ulmer Kulturlandschaft wird nicht nur von den städtischen Kulturhäusern sondern auch von einer Vielzahl an freien Kulturschaffenden und -einrichtungen geprägt. Daher fördert die Stadt Ulm die freie Kulturszene, um aktuelle Impulse zu setzten, den Akteuren Planungssicherheit zu geben und das Angebot nachhaltig zu beleben.

Die Projektförderung in den Sparten Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Musik, Kulturvermittlung sowie für allgemeine kulturelle Vorhaben wird jedes Jahr neu ausgeschrieben. Sie gilt der Unterstützung von Projekten, die in Ulm und in einem begrenzten zeitlichen Rahmen durchgeführt werden.

Die Antragsfrist für die Projektförderung 2024 ist bereits abgelaufen.

Information über die Bedingungen und Voraussetzungen für eine städtische Förderung finden Sie in den jeweiligen Förderrichtlinien.

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet jeweils Anfang Februar ein Gremium aus Vertreter*innen der Gemeinderatsfraktionen der Stadt Ulm. Für die Sparte Musik wurde vom Fachbereichsausschuss Kultur des Gemeinderats eine externe Fachjury benannt, die bei der Vergabe bei Bedarf beratend zur Seite steht.

Alle Antragstellenden werden nach der Vergabeentscheidung per Mail informiert, ob ihr Projekt gefördert wird.

Die institutionelle Förderung unterstützt die laufende künstlerische Arbeit bzw. längerfristige Vorhaben von Einrichtungen, Gruppierungen, Ensembles oder Vereinen. Sie ist insbesondere für größere Einrichtungen mit vergleichsweise hohen Fixkosten interessant und bietet Planungssicherheit über einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren.

In den Sparten Musik und Tanz läuft die aktuelle Förderperiode bis Ende 2027. Anträge für die folgende Periode können im Jahr 2027 gestellt werden.

In der Sparte Kinder- und Jugendtheater läuft die aktuelle Förderperiode noch bis Ende 2025. Anträge für die folgende Periode von 2026 bis 2028 können im Jahr 2025 gestellt werden.

Die Unterlagen finden für die Antragsstellung finden Sie dann hier auf unserer Webseite.
Grundsätzliche Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien auf der Seite der jeweiligen Sparte.

Der Förderpreis Junge Ulmer Kunst wird in zweijährigem Rhythmus in sechs Sparten vergeben. Bewerben können sich junge Menschen, die in Ulm geboren oder ansässig sind und das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. Infos zu Ausschreibung und Vergabe gibt es hier: Förderpreis Junge Ulmer Kunst

Der A-Cappella-Award wird alle 3 Jahre vergeben. Es können sich Gruppen aus dem deutschsprachigen Raum bewerben. Infos dazu gibt es hier: a-cappella-award ulm