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FAQ: neue Preise für Bewohnerparkausweise

Fragen und Antworten

Der bisherige Preis war nur eine reine Verwaltungsgebühr für die Erstellung der Bewohnerparkausweise. Ein neues Bundesgesetz ermöglicht Kommunen nicht nur den Verwaltungsakt zu bepreisen, sondern auch den wirklichen Wert. Wir Grüne sind der Überzeugung, dass der öffentliche Räume in der Innenstadt ein knappes und wertvolles Gut ist - dazu noch mit hoher Nutzungskonkurrenz. Hier konkurrieren parkende Autos mit anderen möglichen Nutzer*innen: wie etwa Cafés, spielende Kinder, Grünstreifen: kurz all das was uns Bürger*innen das Leben erfreulich macht. Zusätzlich hat die Stadt für die Bereitstellung der Parkflächen Ausgaben (Markierung und Schilder, Pflege der Parkflächen, etc.). Diese Gründe sprechen dafür, dass das Parken im öffentlichen Raum auch für Anwohner*innen etwas kosten soll.

Die Regelung tritt zum 1.8.2022 in Kraft

Für umgerechnet weniger als 55ct einen Parkplatz in dem so knappen und wertvollen Öffentlichen Raum in der Innenstadt, hält die Mehrheit des Gemeinderats für vertretbar und angemessen. Zum Vergleich: ein privat angemieteter Stellplatz in der Innenstadt kostet im Jahr zwischen 800€ und 1.000€.

Um die Wirkung der neuen Regelung für jeden Straßenzug einzeln zu bewerten zu können, und gegebenenfalls nachjustieren zu können, wird es nach zwei Jahren eine umfassende Parkraumevaluierung geben. Eine automatische Erhöhung auf 300€ pro Jahr gibt es nicht.

Der öffentliche Raum in der Innenstadt ist ein wertvolles Gut, das wir Grüne und die Mehrheit des Gemeinderats zukünftig nicht mehr für nur 30€ - was lediglich eine Verwaltungsgebühr darstellte - den Autofahrer*innen überlassen. Den Preis für das Parkrecht auf weniger als 55ct pro Tag festzusetzen, finden wir angemessen und vertretbar. Durch die Koppelung mit dem Mischparken - dabei werden die zu Verfügung stehenden Parkzonen vergrößert - erhöht sich die Wahrscheinlichkeit wohnungsnah einen Parkplatz zu finden.

Wir haben erwirkt, dass die neuen Preise gekoppelt sind mit der Einführung des Mischparkens sowie erhöhter Preise für Nicht-Anwohner*innen. Dadurch wird der Parksuchverkehr abnehmen, da die Auswärtigen in die Parkhäuser fahren, um die dort bewusst günstigeren Preise fürs Abstellen ihres Automobils zu nutzen. Außerdem können Auswärtige dort ihr Automobil länger als nur zwei Stunden abstellen. Dadurch werden mehr Parkplätze für Bewohner*innen am Straßenrand frei. Konkret rechnen die Planer*innen die Erhöhung an Parkplätze in der Innenstadt von 184 auf 1.033 (Parkplätze, die sowohl für Besucher*innen für jeweils 2 Stunden gegen Bezahlung und für Anwohner*innen mit Bewohnerparkausweis rund um die Uhr zur Verfügung stehen). Wir finden: das ist eine deutliche Verbesserung.

Gesetzlich vorgeschrieben ist es, dass maximal 50% nur für Anwohner*innen reserviert sein darf.

Wie viele nach der bisherigen Regelung?
Die Verkehrsexpert*innen rechnen mit einer Erhöhung an verfügbaren Parkplätze in der Innenstadt für Anwohner*innen von 184 auf 1.033 (Parkplätze, die sowohl für Besucher*innen für jeweils 2 Stunden gegen Bezahlung und für Anwohner*innen mit Bewohnerparkausweis rund um die Uhr zur Verfügung stehen).

Mischparken bedeutet, dass im gleichen Parkraum sowohl Bewohner*innen als auch Auswärtige parken können. Hierfür wird die Einteilung in Bewohnerparkzonen einerseits und für alle zu nutzenden Zonen andererseits aufgehoben. Dadurch erhöht sich die Zahl der Parkplätze für Bewohner*innen enorm. Die Befürchtung, dass dann auswärtiger Suchverkehr die Plätze wegschnappt, ist unbegründet. Denn: ihre Aufenthaltsdauer ist auf 2 Stunden limitiert. Und: durch die Erhöhung der Parkkosten für Nicht-Bewohner*innen wird es attraktiver für diese in die Parkhäuser zu fahren, da diese für sie weniger kosten. Resultat: durch intelligente Verkehrssteuerung und Koppelung durch ein Parallelsystem können wir den knappen Raum besser nützen.

Ja. Aus sechs Parkzonen mit sehr unterschiedlichen Regelungen werden es drei Parkzonen mit einheitlichen Regelungen. Dadurch steigen die Möglichkeiten zum Parken und die Flexibilität.

Die neuen Preise sind keine Klimaschutzmaßnahme, sondern haben das Ziel, dass das Leben für Menschen in der Innenstadt lebenswerter wird und sie mehr öffentlichen Raum für sich zur Verfügung haben. Daher keine Differenzierung nach Größe oder Antriebsart. Darüber hinaus muss man sich die ganze Regelung ganz praktisch vorstellen: wenn die Verwaltung hier zu sehr nach allen möglichen Kriterien unterscheidet, wird es in der Verwaltung und Durchsetzung (durch Kontrollen) aufwendig und teuer.

Ziel ist es den auswärtigen Verkehr in die Parkhäuser zu leiten, um den Anwohner*innen die Parkplätze am Straßenrand zu überlassen. Dies gelingt, wenn die Preise für Parkhäuser geringer sind als die fürs Parken an der Straße.

Nein. Dies ist ein wesentlicher Vorteil der neuen Regelung. Sie können Ihr Auto mit einem Bewohnerparkausweis so lange stehen lassen, wie sie möchten. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für Einwohnerparkausweise. Sie gelten 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche.

Ja. Im Fischerviertel, Auf dem Kreuz und Unter der Metzig.