Navigation und Service

Springe direkt zu:

Kosten der Unterkunft (KdU) neu geregelt

Bild Doris Schiele

© GRÜNE Fraktion Ulm

In der Februar-Sitzung des zuständigen Ausschusses wurde endlich umgesetzt, was die GRÜNE Fraktion sehr lange gefordert hat – dass die Höchstgrenzen bei der KdU-Berechnung angepasst werden. Es geht dabei um den Geldbetrag, der Arbeitslosen und anderen ALG-II-Empfänger*innen zur Verfügung gestellt wird, um eine Wohnung anzumieten.

Dieser wird nun nicht nur aus dem Mitspiegel abgeleitet, sondern berücksichtigt auch die ggf. nur teureren verfügbaren Wohnungen.  Also gerade das gesetzlich geforderte „schlüssige Konzept‘“.

Dieses Konzept kam nach Jahren und etlichen GRÜNEN Vorstößen nun auf dem Ratstisch, und darin wurde auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt, dass die bisherigen Sätze nicht auskömmlich gewesen sind. So musste eine Anpassung her (Details siehe hier). Mehr als 600.000 Euro aus der Bundeskasse und über 100.000 Euro aus dem Haushalt der Stadt sind viel Geld, aber es geht um etwas sehr Grundlegendes – dass das Wohnen in Ulm auch Menschen mit kleinem Einkommen offen steht, und dass Arbeitslosigkeit nicht bedeutet, aus Ulm wegziehen zu müssen. Es ist selbst mit den neuen Höchstsätzen alles andere als einfach, eine Wohnung zu finden, aber immerhin nicht gänzlich ausgeschlossen. „Es dürfte für niemanden am Ratstisch ein Geheimnis gewesen sein, dass mir das Thema KdU besonders am Herzen liegt. Umso mehr freue ich mich, dass endlich eine Lösung gefunden werden konnte!“, kommentiert Doris Schiele.