Neuregelung der Kinderbetreuungsgebühren eingeleitet
Die Gebühren werden ab dem KiTa-Jahr 2020/2021 um 5%, jedoch mindestens den Betrag von 15,- Euro je Kind und Monat gesenkt. Geringerverdiener*innen in der geringsten Einkommens- und Gebührenklasse zahlen somit 1/3 weniger, und alle sparen mindestens 5%.
„Unser Ziel, frühkindliche Bildung gebührenfrei zu machen, bleibt bestehen, aber Kommunen alleine können es finanziell nicht stemmen, zumindest nicht auf dem Qualitätsniveau der Stadt Ulm. Wir hoffen, dass die Beteiligung des Bundes und des Landes rasch kommt. Die Familien werden aber nun zum ersten Mal seit vielen Jahren entlastet. Wir hätten uns eine höhere Entlastung gewünscht, aber einen Kompromiss zu finden bedeutet, dass Abstriche gemacht werden müssen. Mit unserer GRÜNEN Zustimmung wurde nun etwas Belastbares beschlossen“, erklärt Dr. Richard Böker.
Angesichts der großen Mehrheit (nur vier Gegenstimmen) für den Grundsatzbeschluss ist die noch anstehende Anpassung der Gebührensatzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur noch Formsache.