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Übernachtungssteuer (02.03.2026)

In den Haushaltsberatungen wurde die Einführung der Übernachtungssteuer zur Schließung einer prognostizierten Finanzierungslücke beschlossen.

Dieser Beschluss wurde im Januar aufgehoben, auf Grund nun planbarer Mittel aus dem Infrastrukturpaket des Bundes und der zusätzlichen Förderung des Landes für die B 10 Baustelle.

 „Die eingeplanten Einnahmen von 15 Mio. € aus der Übernachtungssteuer sind für die Finanzierung des Investitionsprogramms nicht (mehr) erforderlich.“

Hier scheint eine Zweckbindung der Übernachtungssteuer für das Investitionsprogramm vorausgesetzt zu sein. Diese Zweckbindung der Übernachtungssteuer auf das Investitionsprogramm sollte aufgehoben werden.

Da auch bei künftigen Haushaltsberatungen zu erwarten ist, dass die Verwaltung zutreffend davor warnen wird, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer u.a. Quellen nicht sicher prognostiziert werden können, gehen wir davon aus, dass auch künftig mit Finanzierungslücken zu rechnen ist.

Auch momentan scheinen nicht alle Finanzierungslücken geschlossen zu sein, wie die schmerzlichen Sparzwänge u.a. im Sozialbereich, im Kulturbereich und beim ÖPNV zeigen.

Die entgangenen Einnahmen aus der Übernachtungssteuer entsprechen in etwa den Summen, die in den kommenden Jahren für die Kürzungen im Sozialbereich oder beim ÖPNV vorgesehen sind.

Sie sollte im Haushalt der Stadt Ulm allgemein verbucht werden und könnte somit zur Minderung der allgemeinen Finanzierungslücken eingesetzt werden.
Aus diesem Grund halten wir eine zeitnahe, neuerliche Befassung für erforderlich.

Wir beantragen, die Verwaltung möge

  • Einen Zeitplan entwickeln, der eine baldmögliche Beschlussfassung über eine Einführung in 2028 ermöglicht. (Hier sollte dem Wunsch der Hotellerie bzgl. der Kontingent-Planung Rechnung getragen werden.)
  • Die Anteile beruflich bedingter und anderer Übernachtung ggf. auch unscharf zu erheben
  • Die potentiellen Einnahmen auf dieser Basis zu aktualisieren