Übernachtungssteuer (02.03.2026)
In den Haushaltsberatungen wurde die
Einführung der Übernachtungssteuer zur Schließung einer prognostizierten
Finanzierungslücke beschlossen.
Dieser Beschluss wurde im Januar
aufgehoben, auf Grund nun planbarer Mittel aus dem Infrastrukturpaket des
Bundes und der zusätzlichen Förderung des Landes für die B 10 Baustelle.
„Die eingeplanten Einnahmen von 15 Mio. € aus
der Übernachtungssteuer sind für die Finanzierung des Investitionsprogramms
nicht (mehr) erforderlich.“
Hier scheint eine Zweckbindung der Übernachtungssteuer
für das Investitionsprogramm vorausgesetzt zu sein. Diese Zweckbindung der
Übernachtungssteuer auf das Investitionsprogramm sollte aufgehoben werden.
Da auch bei künftigen
Haushaltsberatungen zu erwarten ist, dass die Verwaltung zutreffend davor
warnen wird, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer u.a. Quellen nicht sicher
prognostiziert werden können, gehen wir davon aus, dass auch künftig mit
Finanzierungslücken zu rechnen ist.
Auch momentan scheinen nicht alle
Finanzierungslücken geschlossen zu sein, wie die schmerzlichen Sparzwänge u.a.
im Sozialbereich, im Kulturbereich und beim ÖPNV zeigen.
Die entgangenen Einnahmen aus der
Übernachtungssteuer entsprechen in etwa den Summen, die in den kommenden Jahren
für die Kürzungen im Sozialbereich oder beim ÖPNV vorgesehen sind.
Sie sollte im Haushalt der Stadt Ulm
allgemein verbucht werden und könnte somit zur Minderung der allgemeinen
Finanzierungslücken eingesetzt werden.
Aus diesem Grund halten wir eine
zeitnahe, neuerliche Befassung für erforderlich.
Wir beantragen, die Verwaltung möge
- Einen Zeitplan entwickeln, der eine baldmögliche Beschlussfassung über eine Einführung in 2028 ermöglicht. (Hier sollte dem Wunsch der Hotellerie bzgl. der Kontingent-Planung Rechnung getragen werden.)
- Die Anteile beruflich bedingter und anderer Übernachtung ggf. auch unscharf zu erheben
- Die potentiellen Einnahmen auf dieser Basis zu aktualisieren