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Katzenschutzverordnung (09.02.2026)

Yelizaveta Strelkowa

© Moritz Reulein

In Deutschland leben rund zwei Millionen verwilderte Katzen auf der Straße. Eine
Katzenpopulation kann rasch wachsen. Unter der Annahme, dass eine Kätzin zweimal im Jahr einen Wurf mit drei Jungtieren bekommt und aufzieht und die Nachkommen sich wiederum entsprechend vermehren, ergibt sich theoretisch nach zehn Jahren eine beachtliche Anzahl von 240 Millionen Nachkommen eines Katzenpaares.

Die Lebenserwartung von Katzen ohne menschliche Betreuung und medizinische
Versorgung ist erheblich geringer als die von in menschlicher Obhut gehaltenen
Katzen. So treten Katzenkrankheiten wie Katzenschnupfen signifikant häufiger auf,
auch der Anteil an unterernährten Katzen ist deutlich höher.

Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz leisten. Die mit der Verordnung verpflichtende Kastration dämmt die Anzahl von Jungtieren ein und verringert damit das beschriebene Katzenelend.

Wir bitten daher diese Thematik und den Beschluss über eine Katzenschutzverordnung im zuständigen Ausschuss zu behandeln.