Katzenschutzverordnung (09.02.2026)
© Moritz Reulein
In Deutschland leben rund zwei Millionen verwilderte Katzen
auf der Straße. Eine
Katzenpopulation kann rasch wachsen. Unter der Annahme, dass
eine Kätzin zweimal im Jahr einen Wurf mit drei Jungtieren bekommt und aufzieht
und die Nachkommen sich wiederum entsprechend vermehren, ergibt sich
theoretisch nach zehn Jahren eine beachtliche Anzahl von 240 Millionen
Nachkommen eines Katzenpaares.
Die Lebenserwartung von Katzen ohne menschliche Betreuung
und medizinische
Versorgung ist erheblich geringer als die von in
menschlicher Obhut gehaltenen
Katzen. So treten Katzenkrankheiten wie Katzenschnupfen
signifikant häufiger auf,
auch der Anteil an unterernährten Katzen ist deutlich höher.
Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden
langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden
Tierschutz leisten. Die mit der Verordnung verpflichtende Kastration dämmt die
Anzahl von Jungtieren ein und verringert damit das beschriebene Katzenelend.
Wir bitten daher diese Thematik und den Beschluss über eine Katzenschutzverordnung
im zuständigen Ausschuss zu behandeln.