Verpackungssteuer in Ulm (26.01.2025)
Wir verweisen auf unseren Antrag 98 vom
13.6.2023 mit dem wir die Prüfung der Einführung einer Verpackungssteuer in Ulm
beantragt haben.
Die in unserem Antrag genannten Gründe: wie Vermeidung des Müllaufkommens im
öffentlichen Raum, Anreiz für die Nutzung von Mehrwegsystemen sowie
Kostenübertragung für die Müllentsorgung auf die Verursacher, gelten
unverändert.
In der seinerzeitigen Antwort wurde
zugesichert, die Prüfung vorzunehmen, wenn eine Urteilsbegründung und
praktischen Erfahrungen zur Umsetzung in Tübingen vorliegen. Das Gerichtsurteil
liegt nun vor und die Erfahrungen aus Tübingen sollten ebenfalls verfügbar
sein.
Wir beantragen, vor diesem Hintergrund,
die Gestaltung einer Steuer für Einwegverpackungen in der Gastronomie in Ulm zu
entwickeln und diese Steuer einzuführen.