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Verpackungssteuer in Ulm (26.01.2025)

Wir verweisen auf unseren Antrag 98 vom 13.6.2023 mit dem wir die Prüfung der Einführung einer Verpackungssteuer in Ulm beantragt haben.

Die in unserem Antrag genannten Gründe: wie Vermeidung des Müllaufkommens im öffentlichen Raum, Anreiz für die Nutzung von Mehrwegsystemen sowie Kostenübertragung für die Müllentsorgung auf die Verursacher, gelten unverändert.

In der seinerzeitigen Antwort wurde zugesichert, die Prüfung vorzunehmen, wenn eine Urteilsbegründung und praktischen Erfahrungen zur Umsetzung in Tübingen vorliegen. Das Gerichtsurteil liegt nun vor und die Erfahrungen aus Tübingen sollten ebenfalls verfügbar sein.

Wir beantragen, vor diesem Hintergrund, die Gestaltung einer Steuer für Einwegverpackungen in der Gastronomie in Ulm zu entwickeln und diese Steuer einzuführen.