Fahrradsichere Straßenbahngleise (28.04.2025)

© Gruene Fraktion Ulm
Straßenbahngleise, in deren Rillen sich
Radreifen verklemmen können, sind eine Ursache für zahlreiche – auch
lebensgefährliche – Unfälle und erzeugen bei Radfahrenden eine große
Unsicherheit.
Bei Radspuren, die neben
Straßenbahngleisen verlaufen, führt der Versuch, diese Gefahren zu reduzieren,
zu erheblichen Folgeproblemen: So werden Radfahrende etwa bei den Haltestellen
Königstraße und Sonnenstraße gezwungen, den Gehweg hinter den Haltestellen zu
benutzen. An den Haltestellen Saarlandstraße und Römerplatz führt die Radspur
sogar über die Warte- und Einstiegsbereiche selbst. So entstehen immer wieder
gefährliche Situationen für die vulnerabelsten Gruppen des Verkehrsgeschehens,
nämlich zu Fuß Gehende, Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV und Radfahrende.
Um diese Gefahren zu minimieren oder zu
beseitigen, erproben mehrere Kommunen in Deutschland und Europa verschiedene
Varianten einer elastischen Verfüllung der Gleisrillen. Das Material wird durch
das Befahren mit Straßenbahnen herabgedrückt und füllt die Rillen anschließend
wieder auf, so dass eine gefahrlose Überquerung durch Radfahrende auch im
spitzen Winkel möglich ist.
Ein Beispiel für diese Technik ist das
„VeloGleis“, das in Zürich erfolgreich verwendet wird.
Die GRÜNE Fraktion hält eine
Verbesserung der gegenwärtigen Situation für dringend geboten. Sie beantragt,
dass die Stadtverwaltung
- die Erfahrungen, die andere Kommunen mit VeloGleis oder anderen Systemen gemacht haben, erhebt und auswertet;
- die Möglichkeiten einer Umsetzung für Ulm prüft;
- Gefahrenstellen identifiziert, die ein Anwendung einer möglichen Technik zur Sicherung der Straßenbahngleise notwendig erscheinen lässt;
- im Fall einer positiven Prüfung gemeinsam mit der SWU zeitnah eine Umsetzung vorsieht und die nötigen Mittel in den Haushalt einstellt.
Die GRÜNE Fraktion ist überzeugt, dass die Einrichtung fahrradsicherer Straßenbahngleise ein wichtiger Beitrag ist, den Anteil des Radfahrverkehrs zu erhöhen und Radfahrende und zu Fuß Gehende zu schützen.