Silvesterfeuerwerk (05.05.2025)

© Gruene Fraktion Ulm
In Baden-Württemberg gibt es kein landesweites Böllerverbot.
Allerdings haben viele Städte und Gemeinden lokale Verbotszonen eingerichtet,
insbesondere in historischen Altstädten und an sensiblen Orten, um Menschen,
Tiere und Gebäude zu schützen. Folgende Aspekte sind dabei hervor zu heben:
Sicherheitsaspekt: Die hohe Personendichte in der Innenstadt
zu Silvester stellt ein erhebliches Risiko dar. Unkontrolliertes Abbrennen von
Böllern und Raketen führt immer wieder zu Verletzungen und Bränden.
Lärmbelastung: Besonders für Kinder, ältere Menschen sowie
Haus- und Wildtiere ist die extreme Lärmbelastung eine erhebliche Belastung. Auch
Geflüchtete mit traumatischen Erfahrungen leiden unter den Explosionen.
Umweltschutz: Feuerwerkskörper verursachen hohe Mengen
Feinstaub und Müll. Die Reinigung verursacht erhebliche Kosten für die
Stadtreinigung.
Denkmalschutz: Die Altstadt von Ulm mit ihren historischen
Gebäuden - darunter das Ulmer Münster - ist besonders schützenswert.
Pyrotechnische Einwirkung kann zu Schäden führen.
Ein Böllerverbot bedeutet keineswegs ein Verbot des Feierns.
Vielmehr fördert es ein verantwortungsvolles und sicheres Miteinander in
unserer Stadt. Alternativen wie ein zentrales Feuerwerk oder eine Lichtshow
könnten geprüft werden.
Wir bitten daher das Thema nach der Sommerpause im
zuständigen Ausschuss rechtzeitig auf die Tagesordnung zu setzen.