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Silvesterfeuerwerk (05.05.2025)

Lena Christin Schwelling

© Gruene Fraktion Ulm

In Baden-Württemberg gibt es kein landesweites Böllerverbot. Allerdings haben viele Städte und Gemeinden lokale Verbotszonen eingerichtet, insbesondere in historischen Altstädten und an sensiblen Orten, um Menschen, Tiere und Gebäude zu schützen. Folgende Aspekte sind dabei hervor zu heben:

Sicherheitsaspekt: Die hohe Personendichte in der Innenstadt zu Silvester stellt ein erhebliches Risiko dar. Unkontrolliertes Abbrennen von Böllern und Raketen führt immer wieder zu Verletzungen und Bränden.

Lärmbelastung: Besonders für Kinder, ältere Menschen sowie Haus- und Wildtiere ist die extreme Lärmbelastung eine erhebliche Belastung. Auch Geflüchtete mit traumatischen Erfahrungen leiden unter den Explosionen.

Umweltschutz: Feuerwerkskörper verursachen hohe Mengen Feinstaub und Müll. Die Reinigung verursacht erhebliche Kosten für die Stadtreinigung.

Denkmalschutz: Die Altstadt von Ulm mit ihren historischen Gebäuden - darunter das Ulmer Münster - ist besonders schützenswert. Pyrotechnische Einwirkung kann zu Schäden führen.

Ein Böllerverbot bedeutet keineswegs ein Verbot des Feierns. Vielmehr fördert es ein verantwortungsvolles und sicheres Miteinander in unserer Stadt. Alternativen wie ein zentrales Feuerwerk oder eine Lichtshow könnten geprüft werden.

Wir bitten daher das Thema nach der Sommerpause im zuständigen Ausschuss rechtzeitig auf die Tagesordnung zu setzen.