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Mobilitätspass (19.05.2025)

Ulrich Metzger

© Gruene Fraktion Ulm

Der öffentliche Personennahverkehr ist ein zentrales Element nachhaltiger, sozial gerechter und zukunftsfähiger Mobilität und ein entscheidender Hebel für den Klimaschutz auf kommunaler Ebene. Damit Ulm als wachsende Stadt mit ambitionierten Klimazielen den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den Umweltverbund erfolgreich gestaltet, braucht es eine Stärkung des ÖPNV-Angebots bei der Taktung, Qualität und Erschwinglichkeit.
Gleichzeitig stehen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, so auch Ulm, unter erheblichem finanziellem Druck. Die Finanzierung notwendiger Verbesserungen im Nahverkehr stellt Kommunen vor große Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund bietet der vom Land Baden-Württemberg entwickelte Mobilitätspass ein vielversprechendes Instrument: Kommunen erhalten die Möglichkeit, neue Einnahmen zu generieren, die zweckgebunden dem Ausbau und der Qualität des ÖPNV zugutekommen und dies unter sozial ausgewogenen Bedingungen.
Im Rahmen des Mobilitätspasses leisten Bürger:innen oder Fahrzeughalter:innen eine regelmäßige Abgabe, erhalten dafür jedoch ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe zur Nutzung von ÖPNV-Angeboten, z. B. für das Deutschlandticket. Neben sozialen Ausgleichsmechanismen eröffnet dieses Modell die Chance, mehr Menschen für Bus und Bahn zu gewinnen, Verkehr zu verlagern und die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen.
Die Stadt Ulm sollte frühzeitig prüfen, ob und wie dieses Instrument auch hier sinnvoll eingesetzt werden kann. Gerade weil die Einführung freiwillig ist und an Voraussetzungen geknüpft ist, ist eine ergebnisoffene, sachliche Prüfung jetzt der richtige Schritt – bevor Entscheidungen notwendig werden.
Eine differenzierte Betrachtung beider gesetzlich vorgesehener Modelle (Einwohner:innen- vs. Kfz-Halter:innen-Modell) ist dabei zentral, um auch kommunalpolitisch tragfähige Wege zur Finanzierung und Umsetzung zu identifizieren.

Die Grüne Fraktion beantragt daher, die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,

  • ob und wie die Einführung eines Mobilitätspasses gemäß den Vorgaben des Landesmobilitätsgesetzes Baden-Württemberg in der Stadt Ulm möglich ist,
  • welche organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür erfüllt sein müssten,
  • welche Auswirkungen auf die Einnahmen- und Ausgabensituation des städtischen Haushalts zu erwarten wären,
  • wie sich ein solcher Mobilitätspass auf die Nutzung und Finanzierung des ÖPNV in Ulm auswirken könnte,
  • und welche Chancen und Herausforderungen mit beiden im Landesrecht vorgesehenen Modellen – dem Einwohner:innen- sowie dem Kfz-Halter:innenmodell – verbunden sind.

Die Ergebnisse sollen dem Gemeinderat in einer schriftlichen Vorlage dargelegt und in einem geeigneten Ausschuss vorgestellt werden.