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Grundsteuerbefreiung Naturschutzgebieten (28.04.2025)

Lena Christin Schwelling

© Gruene Fraktion Ulm

Bislang waren Grundstücke in Naturschutzgebieten, die sich im Eigentum gemeinnütziger Organisationen - wie etwa Naturschutzverbänden - befinden, in der Regel von der Grundsteuer befreit. Diese Praxis hat dazu beigetragen, dass gemeinnützige Träger bereit waren, Flächen für den Naturschutz zu erwerben, zu sichern und zu pflegen.
Mit der Reform der Grundsteuer fehlt es aktuell an einem einheitlichen gesetzlichen Rahmen für diese Befreiung. Vielmehr liegt die Entscheidung über die Besteuerung von Schutzgebieten nun bei den jeweils zuständigen Finanzämtern. Während einige Finanzämter derzeit noch prüfen oder an der bisherigen Nullstellung für gemeinnützige Eigentümer festhalten, ist das Finanzamt Ulm bereits dazu übergegangen, Grundsteuer für derartige Flächen zu erheben.
Diese Entwicklung hat gravierende Folgen: Sie erschwert nicht nur die Erweiterung von Schutzgebieten, sondern gefährdet auch deren dauerhafte Sicherung. Denn es ist schwer vermittelbar, dass gemeinnützige Organisationen Landschaftspflege im öffentlichen Interesse leisten sollen - und dafür zugleich finanzielle Belastungen tragen müssen, die andernorts erlassen werden.
Wir beantragen daher, dass auch in Ulm die Grundsteuerbefreiung für gemeinnützige Eigentümer von Naturschutzflächen wieder angewendet wird - analog zur bisherigen Praxis und zum Vorgehen anderer Finanzämter.
Nur mit klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen können wir das Engagement für den Naturschutz stärken und dauerhaft sichern.