Grundsteuerbefreiung Naturschutzgebieten (28.04.2025)

© Gruene Fraktion Ulm
Bislang waren Grundstücke in Naturschutzgebieten, die sich
im Eigentum gemeinnütziger Organisationen - wie etwa Naturschutzverbänden -
befinden, in der Regel von der Grundsteuer befreit. Diese Praxis hat dazu
beigetragen, dass gemeinnützige Träger bereit waren, Flächen für den
Naturschutz zu erwerben, zu sichern und zu pflegen.
Mit der Reform der Grundsteuer fehlt es aktuell an einem
einheitlichen gesetzlichen Rahmen für diese Befreiung. Vielmehr liegt die
Entscheidung über die Besteuerung von Schutzgebieten nun bei den jeweils
zuständigen Finanzämtern. Während einige Finanzämter derzeit noch prüfen oder
an der bisherigen Nullstellung für gemeinnützige Eigentümer festhalten, ist das
Finanzamt Ulm bereits dazu übergegangen, Grundsteuer für derartige Flächen zu
erheben.
Diese Entwicklung hat gravierende Folgen: Sie erschwert
nicht nur die Erweiterung von Schutzgebieten, sondern gefährdet auch deren
dauerhafte Sicherung. Denn es ist schwer vermittelbar, dass gemeinnützige
Organisationen Landschaftspflege im öffentlichen Interesse leisten sollen - und
dafür zugleich finanzielle Belastungen tragen müssen, die andernorts erlassen
werden.
Wir beantragen daher, dass auch in Ulm die
Grundsteuerbefreiung für gemeinnützige Eigentümer von Naturschutzflächen wieder
angewendet wird - analog zur bisherigen Praxis und zum Vorgehen anderer
Finanzämter.
Nur mit klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen können
wir das Engagement für den Naturschutz stärken und dauerhaft sichern.