Drogenkonsumraum in Ulm (15.09.2025)
© Gruene Fraktion Ulm
Die Realität zeigt, dass es auch in Ulm eine Gruppe von
Menschen gibt, die unter Suchterkrankungen leiden und ihren Konsum derzeit oft
unter gesundheitlich und hygienisch gefährlichen Bedingungen vollziehen müssen.
Sei es in öffentlichen Toiletten, Treppenhäusern oder abgelegenen Orten. Dies
gefährdet nicht nur die Konsumierenden selbst, sondern auch unbeteiligte
Dritte, insbesondere durch liegen gelassene Spritzen und andere Rückstände.
Seit 2019 erlaubt die Drogenkonsumraumverordnung
Drogenkonsumräume in Baden-Württemberg. 2022 wurde die Mindestgröße von 300.000
Einwohnern für Kommunen aufgehoben, sodass auch Ulm einen solchen Raum
einrichten kann. Die Entscheidung und Finanzierung liegen bei der Kommune.
Erfahrungen aus Karlsruhe, Freiburg und Stuttgart zeigen,
dass Drogenkonsumräume wirksame Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfen
sind und die öffentliche Belastung verringern. Wichtige Punkte sind
Finanzierbarkeit, Standortwahl sowie frühzeitige Einbindung von Polizei und
Justiz. In Ulm gibt es vermutlich geeignete Träger im Suchthilfenetzwerk wie
dem Verein Drogenhilfe in Ulm. Mit der medizinischen Hilfe, mit
Beratungsgesprächen, wie auch den Safer-Use-Beratungen und Kriseninterventionen
kann und sollte Drogenkonsument*innen ein erleichterter Zugang zu
Hilfsleistungen gewährleistet werden.
Die Grüne Fraktion beantragt einen Drogenkonsumraum in den
Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 zu berücksichtigen.