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Drogenkonsumraum in Ulm (15.09.2025)

Julia Emmerich-Mies

© Gruene Fraktion Ulm

Die Realität zeigt, dass es auch in Ulm eine Gruppe von Menschen gibt, die unter Suchterkrankungen leiden und ihren Konsum derzeit oft unter gesundheitlich und hygienisch gefährlichen Bedingungen vollziehen müssen. Sei es in öffentlichen Toiletten, Treppenhäusern oder abgelegenen Orten. Dies gefährdet nicht nur die Konsumierenden selbst, sondern auch unbeteiligte Dritte, insbesondere durch liegen gelassene Spritzen und andere Rückstände.

Seit 2019 erlaubt die Drogenkonsumraumverordnung Drogenkonsumräume in Baden-Württemberg. 2022 wurde die Mindestgröße von 300.000 Einwohnern für Kommunen aufgehoben, sodass auch Ulm einen solchen Raum einrichten kann. Die Entscheidung und Finanzierung liegen bei der Kommune.

Erfahrungen aus Karlsruhe, Freiburg und Stuttgart zeigen, dass Drogenkonsumräume wirksame Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfen sind und die öffentliche Belastung verringern. Wichtige Punkte sind Finanzierbarkeit, Standortwahl sowie frühzeitige Einbindung von Polizei und Justiz. In Ulm gibt es vermutlich geeignete Träger im Suchthilfenetzwerk wie dem Verein Drogenhilfe in Ulm. Mit der medizinischen Hilfe, mit Beratungsgesprächen, wie auch den Safer-Use-Beratungen und Kriseninterventionen kann und sollte Drogenkonsument*innen ein erleichterter Zugang zu Hilfsleistungen gewährleistet werden.

Die Grüne Fraktion beantragt einen Drogenkonsumraum in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 zu berücksichtigen.