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Prüfung AfD-Mitglieder (02.06.2025)

Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei „Alternative für Deutschland“ (AfD) als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Entscheidung war überfällig und ist angesichts der Radikalisierung der AfD nur folgerichtig.

Die AfD untergräbt die Grundlagen unseres demokratischen Zusammenlebens, hetzt gegen Minderheiten, verächtlicht die Institutionen unseres Staates und verbreitet gezielt Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat. Wer sich bewusst in den Dienst einer solchen Partei stellt, stellt sich gegen das Grundgesetz und damit auch gegen den Eid, den Beamtinnen und Beamte auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung leisten. Für Menschen, die im Staatsdienst Verantwortung tragen oder Waffen besitzen, ist das nicht tragbar.

Auch auf kommunaler Ebene tragen wir Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie und der öffentlichen Sicherheit. Deshalb stellt die Grüne Fraktion im Ulmer Gemeinderat folgenden Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob städtische Beamtinnen und Beamte Mitglied der AfD sind und ob in diesen Fällen dienstrechtliche Konsequenzen zu prüfen und einzuleiten sind. Grundlage hierfür sind die beamtenrechtlichen Pflichten zur Verfassungstreue und zum Wohlverhalten. Besonderes Augenmerk soll dabei auf sicherheitsrelevante Bereiche wie Feuerwehr oder Ordnungsdienst gelegt werden.
  2. Die Stadtverwaltung wird weiterhin beauftragt zu erheben, ob in Ulm Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis zugleich Mitglied der AfD sind. In diesen Fällen ist – in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden – eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu veranlassen. Grundlage ist unter anderem das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.06.2024 (Az. 22 K 4836/23), das im Regelfall von waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit bei AfD-Mitgliedern ausgeht.
  3. Die Stadt wird gebeten darzulegen, welche organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen notwendig sind, um die unter 1. und 2. genannten Prüfungen effektiv und rechtssicher umzusetzen. Dabei ist auch zu bewerten, ob zusätzliche personelle oder sachliche Ressourcen erforderlich sind.
  4. Die Stadt wird gebeten, dem Gemeinderat bis spätestens zum 30. September 2025 einen schriftlichen Bericht mit dem Ergebnis der Prüfungen und ggf. eingeleiteten Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist das Fundament unseres Zusammenlebens. Wer sie aktiv bekämpft, kann kein Teil des öffentlichen Dienstes sein – und darf auch keine Waffen besitzen. Die Stadt Ulm muss deshalb alle rechtlich möglichen Schritte prüfen, um Verfassungsfeinde in städtischen Strukturen oder mit waffenrechtlichen Erlaubnissen konsequent in den Blick zu nehmen. Das schulden wir der Demokratie, dem Rechtsstaat und den Menschen in unserer Stadt.